Bundeskartellamt bestätigt Zulässigkeit der 50+1-Regel

Das Bundeskartellamt hat sich zur umstrittenen 50+1-Regel geäußert und diese für rechtmäßig befunden. Die Regelung, die Vereinen die Mehrheitskontrolle durch ihre Mitglieder sichert, bleibt damit bestehen.
Allerdings sieht die Behörde bei einigen Clubs aus der Bundesliga Handlungsbedarf. Konkret betroffen sind die Vereine Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg, die bereits Ausnahmegenehmigungen von der 50+1-Regel erhalten haben, sowie RB Leipzig und Hannover 96. Die Kartellbehörde möchte offenbar eine Überprüfung dieser Sonderfälle vornehmen und hat diese Clubs ins Visier genommen.
Die 50+1-Regel gilt seit vielen Jahren als wichtiges Instrument zur Wahrung der Vereinsdemokratie in Deutschland. Sie soll verhindern, dass externe Investoren die Kontrolle über Fußballklubs übernehmen und so die Eigenständigkeit der Vereine gefährden.
Quelle: www.sportschau.de